Gründung eines PARTEI-Gebietsverbandes

(Hinweise zur Gründung einer Hochschulgruppe unter: die-partei.de/hsg-gruendung)

Um einen Gebietsverband zu gründen, nehmen Mitglieder (bitte erst Mitgliedsantrag ausfüllen und auf Bestätigung warten) Kontakt mit dem zuständigen Landesverband auf, um eine Rundmail zur Einladung aller Mitglieder im betreffenden Gebiet versenden zu lassen. Für die Versammlung stellt der jeweilige Landesverband eine Gründungsvertragsvorlage zur Verfügung, welche auf der Gründungsversammlung von mindestens drei Mitgliedern zu unterzeichnen ist. Zur Aufnahme ist dieses Protokoll an den Bundesverband zu senden.

Ein Kreisverband kann in Landkreisen und kreisfreien Städten, ein Ortsverband in Orten innerhalb von Landkreisen und in Stadtteilen gegründet werden. Bezirksverbände sind in Regierungsbezirken sowie in den Bezirken Hamburgs möglich; in den Bezirken Berlins werden Ortsverbände gegründet.

Angebote: Der Bundesverband stellt aktiven Verbänden auf Antrag ein PARTEI-Blog und/oder eine Mailingliste zur Verfügung. Verbände können zudem Mitglieder-Rundmails in Auftrag geben.