Gründung eines PARTEI-Verbands

Um einen Verband zu gründen, drucken Sie bitte den Gründungsvertrag (PDF) aus und lassen diesen auf einer Gründungsversammlung von mindestens drei Mitgliedern unterzeichnen. Zur Aufnahme ist der Vertrag an den Bundesverband zu senden. Es genügt, wenn die Gründer spätestens am Gründungstag den Mitgliedsantrag ausfüllen und dem Gründungsvertrag beilegen.

Ein Kreisverband kann in Landkreisen und kreisfreien Städten, ein Ortsverband in Orten innerhalb von Landkreisen und in Stadtteilen gegründet werden. Bezirksverbände sind in Regierungsbezirken sowie in den Bezirken Hamburgs möglich; in den Bezirken Berlins werden Ortsverbände gegründet.

Muster-Gründungsprotokoll

»Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative« – Die PARTEI -

Ortsverband (NAME)

Gründungsvertrag

zugleich Protokoll der Gründungsversammlung
Vom ((DATUM))

Ergebnisprotokoll:

I.
Nach ausführlicher und umfassender Rekapitulation der programmatischen Diskussionen der letzten Wochen und Monate wurde die Anwesenheit und Identität der Gründungsmitglieder wie folgt festgestellt:

1. Name, Adresse
2. Name, Adresse
3. Name, Adresse
((weitere Mitglieder))

II.
Die Gründung des Ortsvereins wurde durch Abstimmung einstimmig beschlossen.
Folgende Parteiämter wurden durch demokratische Wahl besetzt:

Vorsitzender Name ((Stimmen. Ja: X, Nein: X Enthaltungen: X))
stellvertretender Vorsitzender Name ((Stimmen. Ja: X, Nein: X Enthaltungen: X))
Schatzmeister Name ((Stimmen. Ja: X, Nein: X Enthaltungen: X))
((EV. WEITERE ÄMTER))

III.
Die Parteimitglieder bekennen sich ausdrücklich zu Programm und Satzung der Bundespartei.

((Unterschriften sämtlicher Mitglieder, DATUM, ORT))