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Mittwoch, 1. September 2004

Zur Gründung von Orts- und Kreisverbänden

Der PARTEI-Justiziar Tim C. Werner macht darauf aufmerksam, daß bereits gegründete und noch in Gründung befindliche Orts- und Kreisverbände ein Protokoll ihrer Gründung beim Bundesvorstand einreichen müssen. Unbedingt erfoderlich ist die Meldung der Funktionsträger mit vollem Namen und Anschrift, benötigt werden die Daten von Vorsitzendem, stellvertretendem Vorsitzenden und Schatzmeister. Auf Anfrage kann ein Muster-Gründungsprotokoll angefordert werden, Mail genügt: info@die-partei.de.