Der PARTEI-Justitiar Tim C. Werner informiert:
Der Vorstoß der etablierten Parteien, kleinere Gruppierungen per Gesetz von der Teilhabe an der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, ist gescheitert.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die Reform der Parteienfinanzierung, die am 1. Januar 2005 in Kraft treten sollte, insoweit verfassungswidrig ist, als kleine Parteien nur dann an der Parteienfinanzierung teilnehmen, wenn sie in mindestens drei Bundesländern jeweils ein Prozent der Stimmen erhalten. Es bleibt deshalb bei der Regelung, daß ein Stimmenanteil von mindestens einem Prozent in mindestens einem Bundesland ausreichend ist.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die neue Regelung als unvereinbar mit dem Grundgesetz und verwies dabei auf die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Auch kleine Parteien seien für die politische Landschaft von Bedeutung, der Wettbewerb dürfe nicht auf die bereits existierenden und etablierten Parteien beschränkt bleiben.
Das Gericht hat den etablierten Parteien vorgeworfen, das Recht der Parteienfinanzierung zum Schutz vor kleinen Parteien mißbrauchen zu wollen und dieser Vorgehensweise eine klare Absage erteilt.
Wir meinen: Nachhilfe in Demokratie für die großen Parteien – eine weitere Sternstunde für Die PARTEI!