Nach der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 14.08.2008 fordert der PARTEI-Vorstand erneut den Rücktritt des Bundeswahlleiters: Roderich Egeler, der Dieter Bohlen des deutschen Parteien-Castings, hat den Ausschuß über die tatsächlichen Verhältnisse in der PARTEI getäuscht! Dazu erklärt PARTEI-Chefjurist Tim C. Werner heute:
„Die Aussage des Bundeswahlleiters, Die PARTEI habe über den Landesverband NRW keine weiteren Landesverbände gemeldet, ist falsch: Bereits unter dem Datum des 9. September 2004 hat der Bundesvorstand sieben Landesverbände an den Bundeswahlleiter gemeldet. In der Sitzung vom 17. Juli 2009 spricht Herr Egeler anfangs selbst von sieben Verbänden. Diese sieben Landesverbände haben zur Bundestagswahl 2005 Landeslisten eingereicht, zwei wurden zugelassen. Es folgten 2005 bis 2008 vier Teilnahmen an Landtagswahlen. (Anmerkung: Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat (§ 2 Absatz 2 Parteiengesetz).
Die Aussage des Bundeswahlleiters, der zur Sitzung am 17. Juli 2009 entsandte Vertreter habe keine konkreten Hinweise zu den Landesverbänden geben können, ist falsch: Der entsandte Vertreter benennt neun Landesverbände, differenziert diese nach Größe und Bedeutung, und benennt sogar jene drei Landesverbände, die bereits Unterstützungsunterschriften für die Einreichung von Landeslistenwahlvorschlägen sammeln. Schließlich macht er umfangreiche Ausführungen zur Öffentlichkeitsarbeit. Uns liegt ein Fax des Bundesinnenministeriums an den Landesverband Baden-Württemberg vom 12. Februar 2009 vor (Thema: Wählbarkeitsbescheinigung eines Kandidaten zur Bundestagswahl 2009).
Zusätzlich haben die Landeswahlleiter der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg schon vor Monaten Unterstützungsunterschriftenformulare an die drei Landesverbände herausgegeben. Herr Egeler be
nennt in der Sitzung vom 17. Juli 2009 ein Fax des Landesverbandes NRW wahrheitswidrig als “Übersicht” der PARTEI zu ihren Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene. Der Ausschuß fasst auf Grundlage dieser Falschinformation seinen Entschluss zur Aberkennung der Parteieigenschaft.“
Eine ausführliche Fassung dieser Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.