Die PARTEI wird sich unter dem Datum des 17. August 2009 an das Bundesverfassungsgericht wenden. Erklärtes Ziel ist die Aufhebung der Beschlüsse des Bundeswahlausschusses vom 17. Juli 2009 und 6. August 2009 und damit die Teilnahme an der Bundestagswahl 2009. „Sollte das Bundesverfassungsgericht unserem Antrag wider Erwarten nicht stattgeben“, so der Justitiar der Partei am Sonntag, „so werden wir noch vor der Wahl am 27. September 2009 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.“
Eine ausführliche, ergänzte Stellungnahme zur Pressemitteilung des Bundeswahlleiters können Sie hier herunterladen.