Die PARTEI bekommt immer Recht: ZDF muss abgelehnten Wahlwerbespot senden

Eilentscheidung am Verwaltungsgericht der ZDF-Stadt Mainz: Nachdem Die PARTEI einen Fernsehwerbespot zur Bundestagswahl einreichte, versagte das Zweite Deutsche Fernsehen die Ausstrahlung. Natürlich hat Die PARTEI die Entscheidung angefochten – und wie immer erfolgreich.

Der Rundfunksender ist nun also durch Höhere Gewalten verpflichtet, den Wahlspot am 15. Februar um 17:35 Uhr auszustrahlen!

Wie das Verwaltungsgericht Mainz urteilte verstößt der Spot nicht gegen irgendwelche „allgemeinen Gesetze“. Zwar sei die Darstellung „sicherlich grenzwertig und geschmacklos“, aber „(noch) durch die Meinungsfreiheit“ gedeckt.

Damit gewinnt die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative erneut einen Prozess um vermeintlich rechtswidrige Wahlwerbespots. Zuletzt hatten der Hessische Rundfunk (zur EU-Wahl im Mai ’24) und der Mitteldeutsche Rundfunk (zur sächsischen Landtagswahl ’24) jeweils zwei Radiowerbespots nicht senden wollen. Beide Entscheidungen wurden von den zuständigen Verwaltungsgerichten gekippt