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Die PARTEI geht nach Karlsruhe
Die PARTEI wird sich unter dem Datum des 17. August 2009 an das Bundesverfassungsgericht wenden. Erklärtes Ziel ist die Aufhebung der Beschlüsse des Bundeswahlausschusses vom 17. Juli 2009 und 6. August 2009 und damit die Teilnahme an der Bundestagswahl 2009. „Sollte das Bundesverfassungsgericht unserem Antrag wider Erwarten nicht stattgeben“, so der Justitiar der Partei am Sonntag, „so werden wir noch vor der Wahl am 27. September 2009 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.“
Eine ausführliche, ergänzte Stellungnahme zur Pressemitteilung des Bundeswahlleiters können Sie hier herunterladen.
Die PARTEI antwortet dem Bundeswahlleiter
Nach der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 14.08.2008 fordert der PARTEI-Vorstand erneut den Rücktritt des Bundeswahlleiters: Roderich Egeler, der Dieter Bohlen des deutschen Parteien-Castings, hat den Ausschuß über die tatsächlichen Verhältnisse in der PARTEI getäuscht! Dazu erklärt PARTEI-Chefjurist Tim C. Werner heute:
„Die Aussage des Bundeswahlleiters, Die PARTEI habe über den Landesverband NRW keine weiteren Landesverbände gemeldet, ist falsch: Bereits unter dem Datum des 9. September 2004 hat der Bundesvorstand sieben Landesverbände an den Bundeswahlleiter gemeldet. In der Sitzung vom 17. Juli 2009 spricht Herr Egeler anfangs selbst von sieben Verbänden. Diese sieben Landesverbände haben zur Bundestagswahl 2005 Landeslisten eingereicht, zwei wurden zugelassen. Es folgten 2005 bis 2008 vier Teilnahmen an Landtagswahlen. (Anmerkung: Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat (§ 2 Absatz 2 Parteiengesetz).
Die Aussage des Bundeswahlleiters, der zur Sitzung am 17. Juli 2009 entsandte Vertreter habe keine konkreten Hinweise zu den Landesverbänden geben können, ist falsch: Der entsandte Vertreter benennt neun Landesverbände, differenziert diese nach Größe und Bedeutung, und benennt sogar jene drei Landesverbände, die bereits Unterstützungsunterschriften für die Einreichung von Landeslistenwahlvorschlägen sammeln. Schließlich macht er umfangreiche Ausführungen zur Öffentlichkeitsarbeit. Uns liegt ein Fax des Bundesinnenministeriums an den Landesverband Baden-Württemberg vom 12. Februar 2009 vor (Thema: Wählbarkeitsbescheinigung eines Kandidaten zur Bundestagswahl 2009).
Zusätzlich haben die Landeswahlleiter der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg schon vor Monaten Unterstützungsunterschriftenformulare an die drei Landesverbände herausgegeben. Herr Egeler be
nennt in der Sitzung vom 17. Juli 2009 ein Fax des Landesverbandes NRW wahrheitswidrig als “Übersicht” der PARTEI zu ihren Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene. Der Ausschuß fasst auf Grundlage dieser Falschinformation seinen Entschluss zur Aberkennung der Parteieigenschaft.“
Eine ausführliche Fassung dieser Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.
PARTEI-Vorstand reist zur OSZE
Wie PARTEI-Chefjurist Tim C. Werner heute erklärte, wird eine Delegation der PARTEI noch im August zur Zentrale der OSZE nach Wien reisen. Dort soll der Staatenkonferenz dargelegt werden, mit welchen Mitteln in Deutschland kleine Parteien von den Wahlzetteln ferngehalten werden. Der Bundesvorstand der PARTEI hat das verfassungswidrige Fehlverhalten des Bundeswahlausschusses und seines Vorsitzenden in den Sitzungen am 17. Juli und 6. August 2009 mittlerweile exakt dokumentiert und wird den OSZE-Beobachtern alle Unterstützung gewähren, die sie für ihre schwierige Mission in Deutschland benötigen.
