Neuigkeiten
Die PARTEI in den Medien
Heute: Das Onlinemagazin Einseitig über „Die Partei, die immer recht hat“:
„Satire goes Politik – und zieht in den Wahlkampf. Für all jene, denen bei den vergangenen Wahlen schon der Stift in der Kabine durchzubrechen drohte, eine gute Nachricht. Nach einer tapferen Sammelaktion in Kneipen der Kölner Südstadt, um die notwendige Anzahl von 1000 Stimmen zusammenzubekommen, die zur Zulassung zur Landtagswahl notwendig sind, übersprang man mit 1765 Stimmen diese Hürde nicht nur deutlich, sondern ließ auch die ermüdete Konkurrenz, die seit Jahrzehnten Patina auf den Wahlzetteln ansetzt, hinter sich: Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (1727), Die Republikaner (1661), die Partei des demokratischen Sozialismus (1608), die Partei bibeltreuer Christen (1502) sowie die Grauen Panther (1109).“
Die PARTEI in den Medien
Heute: Die taz berichtet über die zu erwartende Erfolglosigkeit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht:
„Die geplante Anfechtung der NRW-Landtagswahl durch Die PARTEI wird wohl erfolglos bleiben. ‚Das hat keine Chance‘, sagte der Münsteraner Rechtsprofessor und Verwaltungswissenschaftler Janbernd Oebbecke gestern zur taz. Das Ein-Stimmen-Wahlrecht in NRW sei mit der Landesverfassung vereinbar. Die Umwandlung in ein Verhältniswahlrecht könnte politisch herbeigeführt werden, nicht aber juristisch.“
Die PARTEI in den Medien
Heute: Die taz berichtet über die geplante Klage der PARTEI vor dem Bundesverfassungsgericht:
„Die PARTEI hat angekündigt, die Wahl in Nordrhein-Westfalen anzufechten. Gestern tagte der Bundesvorstand zu diesem Thema. Der Bundesvorsitzende und Chef des Satiremagazins TITANIC, Martin Sonneborn sagte, daß seine Organisation trotz Aufstellung einer Landesliste nur über Direktkandidaten habe gewählt werden können, ‚ist verfassungswidrig‘.
Rechtsanwalt Tim C. Werner, Justiziar und Mitglied der PARTEI, rechnet in Kürze damit, mit dem Mandat betraut zu werden. Werner, der sein Rechtsreferendariat beim Bundeswahlleiter machte, sagte, ‚es gibt keinen vernünftigen Grund für diese Regelung‘. Kleine Parteien würden benachteiligt, da sie nur in den Wahlkreisen gewählt werden könnten, in denen sie einen Direktkandidaten aufgestellt hätten.“
