Bundestagswahl Linkspartei muss weiter um Listenzulassung bangen
Berlin - Über die Zulassung der Wahllisten der Linkspartei sei noch nicht entschieden, sagte Bundeswahlleiter Johann Hahlen gegenüber Reuters-TV. "Wir kennen noch nicht alle Landeslisten", sagte er vor einer Sitzung des Bundeswahlausschusses in Berlin. Dies sei Sache der Landeswahlausschüsse, die am 19. August entscheiden würden. Bei einem Treffen mit den Landeswahlleitern habe gestern Übereinstimmung bestanden, nach welchen Maßstäben diese Entscheidung getroffen werden solle, sagte Hahlen, ohne Einzelheiten zu nennen.
Strittig ist, ob die Platzierung von Kandidaten der WASG auf offenen Listen der Linkspartei dem Wahlrecht entspricht. "Es fragt sich, in welchem Umfang dieses zulässig ist", sagte Hahlen. Den Höchstanteil von WASG-Vertretern wollte er nicht beziffern.
Die Linkspartei, früher PDS, hat auf ihren Wahllisten auch Kandidaten der WASG aufgestellt. Dieses sei nach dem Wahlrecht grundsätzlich möglich, sagte Hahlen. Entscheidend sei der Einzelfall. "Es geht um die Frage, ob die Öffnung soweit geht, dass man nicht mehr von der Liste einer Partei sprechen kann." Dabei geht es nicht nur um den Anteil der Kandidaten der WASG, sondern auch um die Frage, ob alle Kandidaten hinter der Partei und ihrem Programm stehen und die Liste damit dieser Partei zuzuordnen ist. Hahlen sagte, die Ausschüsse würden in einer Gesamtschau entscheiden. In Umfragen hat sich die Linkspartei seit Wochen als drittstärkste Kraft etabliert.
Die Parteien müssen bis Montag alle Kandidatenlisten bei den Landeswahlleitern einreichen. Die Ausschüsse entscheiden am kommenden Freitag. Spätestens am 25. August steht nach möglichen Einsprüchen endgültig fest, welche Wahllisten zulässig sind. Wenn einzelne Landeslisten zurückgewiesen würden, könnte die betroffene Partei dennoch in den anderen Ländern antreten. Der Bundeswahlausschuss beriet über die Zulassung von Parteien zur Bundestagswahl am 18. September, nicht über einzelne Landeslisten. Das neunköpfige Gremium, dem acht Parteivertreter und Hahlen angehören, stellte fest, dass die im Bundestag und den Landtagen vertretenen Parteien zur Wahl zugelassen sind. Dabei handelt es sich um SPD, CDU, CSU, Bündnis90/Grüne, FDP, Linkspartei sowie die rechtsextremen Parteien DVU und NPD.
"Titanic"-Partei zugelassen
Weitere 58 Gruppen, die Unterschriften vorlegen müssen, wollen an der Wahl teilnehmen. Trotz Zweifeln an ihrer Ernsthaftigkeit ist die "Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiativen" (Die Partei) zugelassen. Ihr Vorsitzender Martin Sonneborn konnte den Bundeswahlausschuss davon überzeugen, dass personelle Übereinstimmungen mit der Redaktion des Satiremagazins "Titanic" nichts darüber aussagten, ob die Partei ernst zu nehmen sei oder nicht. Bundeswahlleiter Hahlen musste denn auch eingestehen, dass der Bundeswahlausschuss nicht über das Programm einer Partei zu entscheiden habe. Der Ausschuss erkannte die Vereinigung "Die Partei" daher einstimmig als Partei zur Wahl an.