Kommentar Warum die Premiere des Wahlleiters zur Farce geriet
Die Kritik war drastisch, wie es sich für eine Satire-Partei gehört. Er finde es "erstaunlich, dass in einer gefestigten Demokratie eine solche Farce möglich ist", sagte der Berufssatiriker Martin Sonneborn, nachdem der Bundeswahlausschuss den Einspruch seiner Partei Die Partei abgelehnt hatte, mit dem diese doch noch die Zulassung zur Bundestagswahl erreichen wollte.
"Der letzte Wahlleiter in diesem Land, der derart undemokratisch mit kleinen und anderen Parteien umgesprungen ist", so Sonneborn an die Adresse von Bundeswahlleiter Roderich Egeler, "ist 1946 von einem alliierten Militärtribunal hingerichtet worden".

"Die Partei" vor dem Bundeswahlausschuss: Groteske um Zulassung
A3818 Klaus-Dietmar Gabbert/ dpaDoch nicht etwa dieses deftige Zitat des ehemaligen "Titanic"-Chefredakteurs und jetzt unter anderem für SPIEGEL ONLINE SPAM tätigen Sonneborn machte die Sitzung des Bundeswahlausschusses vom 6. August zur Farce.
Es war vor allem der Umgang mit den Polit-Satirikern, aber auch mit der Generationspartei namens Die Grauen und der Freien Union der Polit-Rebellin Gabriele Pauli durch Bundeswahlleiter Roderich Egeler. Schuld daran waren zum einen Zwänge des Wahlrechts, die dem Ausschuss und seinem Leiter, dem neuen Chef des Statistischen Bundesamtes, nur wenig Spielraum lassen. Doch selbst da, wo es diesen Spielraum durchaus gegeben hätte, wurde er nicht genutzt.
Mehr noch: Das Verfahren wurde von Egeler bei seiner Premiere so überheblich inszeniert, dass sich die Mitglieder des Wahlausschusses als unfreiwillige Komiker in einem Staatstheater, die Satiriker und Polit-Rebellen dagegen als die wahren Demokraten und Verfechter der Rechtsstaatlichkeit erwiesen.
Was genau ist passiert?
Eine ominöses Schreiben, ein verschwundenes Fax
Bei seiner ersten Sitzung am 17. Juli hatte der Bundeswahlausschuss unter anderem der "Partei" und den "Grauen" die Zulassung zur Bundestagswahl verwehrt. Dabei hielt Egeler den Satirikern nicht etwa vor, dass sie es inhaltlich nicht ernst meinen.
Nein, so Egelers Hauptvorwurf, Die Partei sei in den letzten Jahren von zuvor sieben Landesverbänden auf einen einzigen Landesverband, in Nordrhein-Westfalen, geschrumpft. Beleg: ein angebliches Schreiben der Partei vom 4. Februar 2009. Der als Parteivertreter anwesende Schatzmeister zeigt sich daraufhin "entsetzt", wies darauf hin, dass die Partei inzwischen sogar neun Landesverbände habe und derzeit in mehreren Bundesländern dabei sei, die jeweils 2000 Unterschriften zu sammeln, die für die Zulassung einer Parteiliste nötig sind.
Doch Egeler und die Beisitzer ließen sich davon nicht beeindrucken - einstimmig erkannten sie der Partei die Parteieigenschaft ab. Ungerührt erklärte Egeler jetzt im Beschwerdeverfahren, diese Informationen seien damals "nicht rüberkommen, unser Wissensstand hat sich nicht gemehrt" - dabei steht der Hinweis auf die neun Landesverbände sogar im Protokoll der damaligen Sitzung.
Dagegen hat das ominöse Schreiben, auf das Egeler sich bezog, den Mitgliedern des Bundeswahlausschusses offenbar nicht vorgelegen. Mehrere Mitglieder sagten auf Nachfrage zu SPIEGEL ONLINE, sie könnten sich nicht erinnern, dass sie dieses Papier gesehen hätten. Die Partei bestreitet vehement, dass es überhaupt ein solches Schreiben gab. Hat Egeler womöglich ein Datum verwechselt, aus einem längst überholten Schriftsatz zitiert? Immerhin las Egeler zunächst als Datum "4. Februar 2004" vor - und korrigierte sich erst dann auf "2009".
Keine Vorberatung - trotz heikler Punkte
Im Beschwerdetermin versuchte Die Partei, den Sachverhalt richtigzustellen: Immerhin hatte inzwischen der Hamburger Landesverband die benötigten Unterschriften fristgerecht vorgelegt - das heiße, so Landesvertreter Markus Klimke, "wir haben schon mal zwei" - also mindestens einen mehr als von Egeler unter Berufung auf das angebliche "Partei"-Schreiben behauptet. "Wir möchten gern dieses Fax sehen", verlangte Klimke, "weil von uns kommt es nicht".
Vergeblich, denn nun scheiterte Die Partei an formalen Gründen. Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Landesliste seien zwar prinzipiell möglich - bei Aberkennung der Parteieigenschaft aber erst nach der Wahl, so Egeler.
Doch daran lässt sich zweifeln. Zwar sieht das Bundeswahlgesetz in der Tat ein allgemeines Beschwerderecht erst nach der Wahl vor. Der Justitiar des Partei-Bundesverbandes, Tim C. Werner, machte aber geltend, es sei "Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips", dass der Bundeswahlausschuss eine als falsch erkannte Entscheidung von sich aus wieder revidieren könne.
Sogar der führende Kommentar zum Bundeswahlgesetz hält ausdrücklich eine "Selbstkorrektur" der Landeswahlausschüsse für möglich - warum soll das nicht auch für den Bundeswahlausschuss gelten?
Falls Egeler und seine Beisitzer diesen Umstand kannten, ließen sie sich jedenfalls nichts anmerken. Eine Vorberatung, räumte ein Ausschussmitglied vor SPIEGEL ONLINE ein, fand weder zu diesem noch zu anderen rechtlich heiklen Punkten statt - obwohl Partei-Anwalt Werner vorab schriftlich auf das Korrekturrecht verwiesen hatte. Auch in der Verhandlung selbst: dazu keine Diskussion. Auch Egelers Angaben stellte keiner in Frage, ungerührt und einstimmig ließ der Ausschuss "Die Partei" ein zweites Mal abblitzen.
Nicht besser erging es den Grauen, einer Partei, die aus den nach einem Spendenskandal aufgelösten Grauen Panthern hervorgegangen ist. Die hatten - nach eigenen Angaben - am 3. April den Bundeswahlleiter wie gewünscht schriftlich über die Zahl ihrer Parteimitglieder und ihre politischen Aktivitäten informiert, und bei Bedarf weitere Informationen angeboten. Nachdem es keine Nachfragen gab, ging der zuständige Parteivize Michael Schulz davon aus, "dass alles ordentlich eingereicht ist" und blieb der ersten Sitzung des Ausschusses fern. Ein fataler Fehler.
Groteske um Zulassung der Pauli-Partei
Denn darin stellte Egeler fest, die Grauen hätten "bis zur Sitzung keine Angaben zu aktuellen Mitgliederzahlen und zum Hervortreten in der Öffentlichkeit gemacht". Ergebnis: Parteieigenschaft einstimmig aberkannt - dabei verfügen die Grauen, obwohl sie erst vor gut einem Jahr gegründet wurden, nach Egelers eigenen Feststellungen über sieben Landesverbände und haben auch bereits an der jüngsten Europawahl teilgenommen.
Die Grauen protestierten, verwiesen auf das Schreiben vom 3. April, doch Egelers Büroleiterin teilte mit, das sei "erst am 21.07.09" als Anlage des Protest-Faxes beim Bundeswahlleiter eingegangen. Eine Merkwürdigkeit mehr - doch erneut kein Grund für den Bundeswahlausschuss, jetzt irgend etwas zu revidieren.
Die Grauen hätten in den Berliner Bezirksvertretungen "Mandatsträger nahezu in Fraktionsstärke", erklärte der Bundesvorsitzende, Norbert Raeder, "wie sollen wir denen erklären, dass wir keine Partei sind?". Doch auch die Beschwerde der Grauen wurde wegen Unzulässigkeit einstimmig abgelehnt. "Betrug", schimpften die beiden Parteivorsitzenden unisono, als sie den Saal verließen.
Vollends zur Groteske geriet die Verhandlung über die Beschwerde der Pauli-Partei. Die wurde zwar - anders als die beiden anderen - inhaltlich diskutiert, denn immerhin ging es bei der Freien Union nicht mehr um die Partei-Eigenschaft, sondern darum, ob sie ihre bayerische Landesliste formgerecht eingereicht hatte. In der Eile - die Unterlagen gingen erst fünf Minuten vor Fristablauf beim bayerischen Landeswahlleiter ein - hatte Pauli selbst es versäumt, eine "Niederschrift" über die Versammlung zu unterzeichnen, bei der die Mitglieder der Landesliste aufgestellt worden waren. Der Schriftführer der Partei hatte das Dokument zwar unterschrieben - die der Versammlungsleiterin Pauli fehlte. Aber hätte sie wirklich selbst unterschreiben müssen?
In der Wahlordnung steht, die Niederschrift "soll" nach dem Muster gefertigt werden - nicht "muss". Immerhin der Grünen-Vertreter Hartmut Geil, Rechtsanwalt aus Bielefeld, der als eines von wenigen Beisitzern juristischen Sachverstand zeigte, sprang der Pauli-Partei zur Seite. Geil traute sich sogar, dem Vorsitzenden Egeler zu bescheinigen, er finde es "enttäuschend" dass dieser so wenig auf seine rechtliche Argumentation eingegangen sei - worauf Wahlleiter Egeler hilfesuchend "mal mein Büro ins Spiel bringen" musste.
Doch selbst wenn die Unterschrift erforderlich gewesen wäre: Das Bundeswahlgesetz verlangt ausdrücklich, dass der Landeswahlleiter bei Mängeln im Wahlantrag "sofort die Vertrauensperson" der Partei benachrichtigt und zur Beseitigung der Mängel auffordert.
Doch nach dem, was Egeler selbst vortrug, war es zu einer solchen Aufforderung nicht gekommen. Wie kann man aber von Neulingen in Sachen Parteigründung und Wahlzulassung die Einhaltung von Regeln verlangen, wenn die Amtsträger, die für deren Prüfung zuständig sind, dabei selbst gegen die ihnen auferlegten Pflichten verstoßen?
Pauli hätte ohnehin die Unterschrift bis Fristablauf nicht nachholen können, wandte Egeler ein. Aber hätte sie das müssen? Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass Mängel prinzipiell "auch nach Ablauf der Einreichungsfrist" noch behoben werden können, wenn der Wahlvorschlag "an sich" gültig war. War dies der Fall? Wurde also der Pauli-Partei gesetzwidrig ihr Korrekturrecht vorenthalten? Egeler sprach die fragliche Vorschrift nicht an - oder kannte sie nicht; und auch keines der anderen Ausschussmitglieder wies auf diese möglicherweise entscheidend verletzte Vorgabe hin.
Der Vorschlag mit dem Handy
Zur Krönung schlug Egeler vor, man solle zu dem Vorgang den bayerischen Landeswahlleiter hören. Der war zwar wegen einer "Terminkollision" (Egeler) nicht angereist - allerdings mit einem Termin, den der Landeswahlleiter selbst gesetzt hatte. Gleichwohl könne man ihn ja anrufen und einfach das Handy neben eines der Tischmikrofone legen, schlug Egeler vor.
Wer noch nach einem Beleg für die von Elke Heidenreich schon 1983 als Komödien-Autorin geäußerte Weisheit suchte, "die Wirklichkeit ist die Satire" - hier bekam er ihn geliefert.
Proteste der Pauli-Partei, immerhin seien ihre Vertreter persönlich erschienen, bleiben ungehört. Auch der Einwand des Grünen Anwalts Geil, es stehe ausdrücklich im Bundeswahlgesetz, dass im Beschwerdeverfahren nur "die erschienenen Beteiligten zu hören" sind. Kannte Egeler diese Vorschrift nicht? Oder war sie ihm einfach egal?
Immerhin verzichtete Egeler auf die Anhörung des bayerischen Wahlleiters. Trotzdem beantragte er, die Beschwerde der Freien Union abzulehnen. Doch vier Ausschussmitglieder - Geil sowie die Vertreter der SPD und der Linken - wollten dem Bundeswahlleiter diesmal nicht folgen; drei aus dem bürgerlich-konservativen Lager stimmten aber mit Egeler. Somit gab dessen Stimme den Ausschlag: Beschwerde abgelehnt.
Muss der Wahlleiter weg?
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidungen des Bundeswahlaussschusses gibt es nicht - jedenfalls nicht vor der Wahl. Juristisch ist das zwar umstritten. Richter, die schon am Bundesverfassungsgericht als Mitarbeiter tätig waren, bezeichnen dies in einschlägigen Kommentaren als "unzulässige Rechtswegverkürzung". Doch das Bundesverfassungsgericht hat diese überkommene, restriktive Auffassung erst vor wenigen Tagen auf einen verzweifelten Eilantrag der Grauen hin erneut bestätigt.
Der führende deutsche Wahlrechtsexperte Wolfgang Schreiber schlägt deshalb schon seit Jahren vor, eine gesetzliche Klagemöglichkeit gegen Beschlüsse des Ausschusses vorzusehen: mit kurzer Frist von einer Woche, und direkt zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Sitzung vom Donnerstag sieht Schreiber auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE jetzt als "Anlass, darüber nochmals nachzudenken".
Nachdenken dürfte man in Berlin auch darüber, ob der aktuelle Chefstatistiker die Idealbesetzung ist für dieses wichtige Amt - kritische Stimmen verweisen bereits jetzt darauf, dass Egeler die Souveränität fehlt, die seinen Vorgänger ausgezeichnet hat. Sollte das Schicksal einer politischen Vereinigung wirklich von der eher dürftigen rechtlichen Kompetenz und den Launen eines offenbar nicht mit glücklicher Hand ausgewählten Chefstatistikers abhängig sein?
Der Appell des Satirikers Sonneborn enthielt diesbezüglich eine Empfehlung, mit der er sich vom Ausschussvorsitzenden verabschiedete: "Vielen Dank, Sie können jetzt gehen".