Für die Arbeit in der PARTEI können die Vorstände der Gliederungen eine beschränkte Einsicht in die Mitgliederkartei erhalten. Hierzu ist es erforderlich, dass dem Bundesverband eine Verpflichtungserklärung zum Datenschutz (PDF) des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters der Gliederung sowie Ergebnisprotokolle aller Mitgliederversammlungen (die zur Besetzung des aktuellen Vorstandes beigetragen haben) vorliegen.