Aus aktuellem Anlass und aufgrund einer Vielzahl von Anfragen aus der Bevölkerung erklärt PARTEI-Justitiar Tim C. Werner heute folgendes:
Die PARTEI ist eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes (PartG) und keine politische Vereinigung, wie z.B. fälschlicherweise bei Wikipedia vermeldet wird.
Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses aus den Monaten Juli und August 2009 bezogen sich einzig und allein auf die diesjährige Bundestagswahl und entfalten darüberhinaus keinerlei Wirkung.
Gemäß § 2 Absatz 2 PartG verliert eine Partei ihre Parteieigenschaft erst dann, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Auch und gerade dieser Aspekt zeigt in erschreckender Deutlichkeit, wie falsch die Entscheidungen des Bundeswahlleiters und seiner willfährigen Vasallen im Vorfeld der diesjährigen Bundestagswahl waren.