Die PARTEI ist nicht nur sehr gut, sie reist auch so (z. B. nach Asien). Urlaub gefällig?
Jedes PARTEI-Mitglied hat nach § 4 Abs. 1 der PARTEI-Satzung das verbriefte Recht und die Pflicht, „die Zwecke der PARTEI zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der PARTEI zu beteiligen“. Für die Koordinierung lokaler und regionaler Aktivitäten bietet sich die Gründung eines PARTEI-Gebietsverbandes oder einer PARTEI-Hochschulgruppe an.Den Verbänden der PARTEI bietet der Bundesverband verschiedene PARTEI-Dienste an: So werden PARTEI-Rundmails – etwa Einladungen zu Mitgliederversammlungen – zentral abgewickelt und für die öffentliche und interne Kommunikation PARTEI-Blogs zur Verfügung gestellt. Im PARTEI-Pad können Texte gemeinschaftlich verfasst werden.
Für PARTEI-Mitgliederversammlungen ist eine Vorlage für die Meldung der Ergebnisse und des Vorstandes und für gewählte Vorstandsmitglieder die obligatorische Verpflichtungserklärung zum Datenschutz online abrufbar.