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Dienstag, 21. November 2017

Sieg in Münster: Verfassungsgerichtshof kippt die 2,5% Sperrklausel für Kommunalwahlen in NRW

Die rot-grüne Vorgängerregierung in Nordrhein-Westfalen  hat in der letzten Legislaturperiode zusammen mit der CDU eine Sperrklausel von 2,5% für die Kommunalwahlen eingeführt, nachdem der Verfassungsgerichtshof zuletzt 1999 eine 5%-Hürde für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt hat.

Sieger im Gerichtssaal

Dieses Mal hat die Regierung die Klausel in die Landesverfassung selbst geschrieben. Laut Aussage eines Landtagsabgeordneten aus der Fraktion der Grünen während der mündlichen Verhandlung sollten damit die hohen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgangen werden. Die Annahme war wohl, dass es nicht verfassungswidrig sein kann, wenn es in der Verfassung selbst steht.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun im Wege des Organstreitverfahrens geurteilt, dass die Kläger – zu denen auch Die PARTEI gehört – in ihren Rechten verletzt wurden. Die Landesverfassung darf nämlich nicht den Grundsätzen unter anderem des demokratischen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes widersprechen. Mit der Einführung der 2,5%-Sperrklausel wird allerdings die grundgesetzlich gewährleistete Gleichheit der Wahl verletzt. Um dies zu rechtfertigen, hätte der Gesetzgeber klar darlegen müssen, dass die Funktionsfähigkeit der Kommunalparlamente konkret gefährdet ist.

Obwohl in NRW seit vielen Jahren Kommunalwahlen ohne Sperrklausel abgehalten werden, konnte der Beklagte keinen einzigen Fall darlegen, in dem es zu Beeinträchtigungen der parlamentarischen Arbeit kam. Das Gericht hat der Beklagtenvertretung während der mündlichen Verhandlung mehrfach die Gelegenheit geboten, diese Darlegung nachzuholen, diese Gelegenheit wurde aber nicht wahrgenommen.

Die PARTEI begrüßt, dass der Verfassungsgerichtshof die antidemokratischen Umtriebe der ehemaligen Volksparteien gestoppt hat.

Pressemitteilung VerfGH NRW: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/10_171121/index.php

Q&A VerfGH NRW: http://www.vgh.nrw.de/pressemitteilungen/11_171121/index.php

Hintergrund-Interview lto: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verfgh-15-16-sperrklausel-parteien-2-5-prozent-landtag-nrw/