Nachdem weder Bundestag noch Bundesrat unseren Argumenten („Die Sperrklausel stinkt und ist deutsche Gesetzgebung durch die europäische Hintertür!“) zugänglich waren, versuchen wir es etwas substantiierter (auf 65 Seiten) beim Bundesverfassungsgericht.
Darüber berichten unter anderem „Der Spiegel“ und das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“; die „Augsburger Allgemeine“ liefert zudem einen lesenswerten Kommentar.